Die Wärmeschutzberechnung wird auf Grundlage der Datenaufnahme Vor-Ort bzw. nach Rücksprache mit den Bauherrn, sowie zum anderen aus Vorplanungen in der Eingabeplanung erstellt. Zusammengefasst erhält der Bauherr hierdurch Informationen zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust. Unter dem Endenergiebedarf versteht man den für das Gebäude ermittelten theoretischen Energieverbrauch, welcher aufgrund von Parameter durch DIN-Normen ermittelt wird. Der Primärenergiebedarf gibt hierbei an, welche Umweltauswirkungen die Gebäudebeheizung mit sich bringt, d.h. wieviel Energie der Umwelt entzogen werden muss, um das betrachtete Objekt beheizen zu können. Der Transmissionswärmeverlust bzw. auch durchschnittlicher U-Wert genannt, gibt einen flächengewichteten Mittelwert der U-Werte des gesamten Gebäudes an. Zudem erhält der Bauherr einen Planungsleitfaden zum Punkt „Wärmeschutz“ bei dem die betrachtenden Konstruktionsaufbauten und die verwendete Anlagentechnik dargelegt werden. Weiterhin wird die Dampfdiffusionsfähigkeit geprüft, sowie der sommerliche Wärmeschutz zur Notwendigkeit von Verschattungselemente dargestellt.
Zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung bzw. EnEV 2014 Verschärfung ab 01.2016 bzw. KfW-Rahmenbedingungen werden Anforderungen an die Transmissionswärmeverluste, sowie Primärenergiebedarf gestellt. Der Transmissionswärmeverlust wird durch die Uw-Werte der Schichtaufbauten, z.B. Bodenplatte, Außenwand und Dach, sowie durch die Uw-Werte der Fenster und Türen unter Berücksichtigung des pauschalen oder detailliert berechneten Wärmebrückenzuschlag bestimmt. Der Primärenergiebedarf ist hingegen von der jeweiligen Anlagentechnik, z.B. Heizungsanlage, Lüftungsanlage, PV-Anlage abhängig.
Die nachstehende Abb. stellt drei verschiedene KfW-Effizienzhäuser im Neubaubereich dar.
Bei Ansatz (1) werden die Schichtaufbauten entsprechend den Kundenvorstellungen dargestellt und ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,100 W/m²K angesetzt. Hierdurch hält der Bauherr keinen KfW-Effizienzhausstandard ein.
Beim Ansatz (2) wird der gleiche Schichtaufbau entsprechend den Kundenvorstellungen dargestellt und ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,050 W/m²K angesetzt. Der Nachweis der Wärmerbrücken erfolgt entsprechend der DIN 4108 Bbl. 2. Hierdurch erhält der Bauherr einen KfW-Effizienzhaus 55 Standard.
Beim Ansatz (3) wird der gleiche Schichtaufbau entsprechend den Kundenvorstellungen dargestellt und eine detaillierte Wärmebrückenberechnung durchgeführt. Der Wärmebrückenzuschlag beträgt hierbei 0,016 W/m²K. Hierdurch erhält der Bauherr einen KfW-Effizienzhaus 40 Standard.
Gebäudebestandsanalyse
Planungsgrundlage bauphysikalischer, sowie anlagenspezifischer Maßnahmen
Prüfung auf Einhaltung des Mindestwärmeschutz und sommerlichen Wärmeschutz
Prüfung zur Einhaltung der Dampfdiffusion
Schaffung einer Grundlage zur Beantragung von Förderungen