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EAB - Energy Advice Bavaria GmbH

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Energieberatung - Energieausweis I Neubau I Sanierung I EnEV

Die EAB - Energy Advice Bavaria GmbH erstellt Energieausweise nach Verbrauchs- oder Bedarfswerte nach EnEV 2014 Verschärfung ab 01.2016.

 

Energieausweis

Der Energieausweis dient in erster Linie als Maßstab für die Gebäudeklassifizierung. Dabei unterteilt sich dieser in unterschiedliche Gebäudeklasse, wodurch der Eigentümer/Käufer/Mieter einen Vergleich gegenüber anderen Gebäuden erstellen kann.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) §16 ist der Bauherr verpflichtet einen Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder Anlage 7 EnEV unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes auszustellen und den Bewohner auszuhändigen.

Zudem ist der Bauherr nach diesen Paragraphen verpflichtet einen Energieausweis bei Vermietung / Verkauf auszustellen und den Käufer / Mieter auszuhändigen.

Soll das Gebäude zur Vermietung dienen, so muss der Energiekennwert des Energieausweises im Immobilieninserat ausgeschildert werden.

 

Energieausweis - Allgemein

Grundlegend unterscheidet man zwischen einen Energieverbrauchs- und einen Energiebedarfsausweis.

1) Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage der Energieverbrauchsabrechnungen von 3 zusammenhängenden Jahren, sowie der Gebäudewohn-/ nutzfläche erstellt. Dieser ist kostengünstiger als der Energiebedarfsausweis, jedoch stark vom Nutzerverhalten des Gebäudebewohners beeinflusst, wodurch keine qualitative Aussage über den tatsächlichen Gebäudezustand dargelegt werden kann.

2) Mehr Aussagekraft bietet diesbezüglich der Energiebedarfsausweis, der auf Grundlage einer Vor-Ort-Datenaufnahme, sowie des ausgehändigten Bauplans berechnet wird.

Hierbei werden folgende Gegebenheiten Vor-Ort erfasst:

1) Gebäudespezifische Berechnungsgrundlage (Bemaßung der Gebäudekontur/Fenster, Festlegung der thermischen Hülle, Berücksichtigung von energetisch relevanten Änderungen)

2) Gebäudebeheizung (Art/Baujahr/Typ der Gebäudebeheizung, Speichersystem, Dämmstandart der Leitungen,...)

Zudem besitzen beide Energieausweise eine Auflistung empfohlener Modernisierungs-      maßnahmen. Dabei werden durch den Energieeffizienz-Experten Maßnahmen empfohlen, welche wirtschaftlich/baulich empfehlenswert sein können.

 

Erläuterung des Energieausweis

Im nachfolgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Bestandteile eines Energieausweises detaillierter erläutern. Der Energieausweis besitzt erst nach erfolgreicher Registrierung beim DiBt (Deutsches Bundesamt für Bautechnik) seine Gültigkeit. Der Energieausweis widerspiegelt ab Stichtag der Registrierung den Zustand Ihrer Immobilie für die nächsten zehn Jahre.

 

 

a) Gebäudegrunddaten (Seite 1)

Die erste Seite des Energieausweises gibt Auskunft über die grundlegenden Gebäudedaten. Dabei ist neben der Anschrift auch das Baujahr des Gebäudes und des Wärmeerzeugers, sowie die Anzahl der Wohneinheiten und der Gebäudetyp enthalten. Einen weiteren Bestandteil stellt die Gebäudenutzfläche dar, welche nicht die tatsächliche Wohnfläche ausdrückt, sondern die energetisch anzurechnende Fläche, die mittels dem Gebäudevolumen gebildet wird. Darüberhinaus gibt diese Seite Auskunft über die Art der Belüftung, den Ausstellungsgrund und die Art des vorliegenden Energieausweises. Ebenso ist auch zwischen der Datenerhebung durch den Eigentümer oder durch den Energieberater differenziert. Hierbei ist eine Datenerhebung des Energieberaters äußerst empfehlenswert, da dieser nach Abschluss der Berechnung das Ergebnis auf Plausibilität prüfen muss.

b) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes (Seite 2)

Diese Seite widerspiegelt das Ergebnis des bedarfsorientieren Energieausweises. Das Schaubild verdeutlicht die Klassifizierung des Objektgebäudes. Dadurch erhält der Bauherr die Information über die Einstufung in Punkto Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt den Bauherrn darüber Auskunft, wie hoch der spezifische Energiebedarf des Gebäudes wäre, wenn es nach den Randbedingungen der Norm beheizt werden würde. Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet diesen Wert in der Immobilienauschreibung zu inserieren.

Der Primärenergiebedarf hingegen ist das Produkt aus der Multiplikation des Endenergiebedarfs mit einen festgelegten Faktor, welcher abhängig von den eingesetzten Energieträger ist. Der Primärenergiebedarf soll den Bauherrn darüber informieren, wieviel Energie der Umwelt entzogen werden muss, um das Objektgebäude beheizen zu können. Gebäude welche mit Heizöl (Faktor=1,1) beheizt werden haben somit einen höheren spezifischen Primärenergiebedarf als welche die mit Holz (Faktor=0,2) beheizt werden.

c) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes (Seite 3)

Durch diese Seite wird der Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf dargestellt, welcher aufgrund der drei zusammenhängenden Jahresverbräuche ermittelt wird. Dabei werden in der Tabelle der jeweilige Zeitraum, mit den eingesetzten Energieträger, der Primärenergiefaktor und der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser visualisiert. Der Klimafaktor ist notwendig, damit das Zwischenergebnis witterungsbereinigt werden kann, d.h. das der Endenergiebedarf mit einem vom Deutschen Wetterdienst vorgegebenen Faktor multipliziert wird, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Der Endenergieverbrauch des Gebäudes bei dieser Art von Energieausweis ist wie beim Energiebedarfsausweis in der Immobilienausschreibung zu inserieren.

d) Modernisierungsempfehlungen (Seite 4)

Hierbei werden vom Energieeffizienz-Experten, falls es wirtschaftlich sinnvoll ist, Maßnahmen oder Maßnahmenpakete vorgeschlagen, welche sich theoretisch in einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitfenster amortisieren könnten. Die Modernisierungsempfehlungen stellen hierbei lediglich theoretisch sinnvolle Umsetzungen dar, welche nur durch eine detaillierte Berechnung umgesetzt werden sollten. Dabei bietet die detaillierte Berechnung den ersten Kernbereich einer wirtschaftlichen Umsetzungsmaßnahme und die Baubegleitung den zweiten Baustein, wodurch Fehlerpotentiale minimiert werden.

e) Erläuterungen zum Energieausweis (Seite 5)

Die letzte Seite vom Energieausweis, soll den Gebäudeeigentümer über den Energieausweis informieren.

 

Ihre Vorteile im Überblick - Energieausweis:

  • Gebäudeanalyse vom Fachmann

  • Kalkulationswert zur Gebäudepreisermittlung (Vermietung / Verkauf)

  • Fachauskunft über bauphysikalische und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen

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