Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden und spielt eine zentrale Rolle bei deren Klassifizierung. Er ermöglicht Eigentümern, Käufern und Mietern, die energetischen Eigenschaften von Immobilien zu vergleichen.
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) §16 muss der Bauherr nach Fertigstellung eines Gebäudes einen Energieausweis ausstellen und diesen den Bewohnern übergeben.
Auch bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter überreicht werden. Bei Mietobjekten ist es zudem erforderlich, den Energiekennwert im Inserat anzugeben. Diese Maßnahmen fördern Transparenz, unterstützen fundierte Entscheidungen und tragen zur Energieeffizienz sowie zum Klimaschutz bei.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Energieverbrauchsausweis: Basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und der Gebäudefläche. Er ist kostengünstiger, aber vom Nutzerverhalten abhängig und gibt keine genaue Auskunft über den Gebäudezustand.
Energiebedarfsausweis: Wird durch eine Vor-Ort-Analyse und den Bauplan erstellt, bietet genauere Informationen zum Gebäudezustand, da es die thermische Hülle und Heizungsdetails berücksichtigt.
Beide Ausweise enthalten Empfehlungen für wirtschaftliche und baulich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.
Im nachfolgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Bestandteile eines Energieausweises detaillierter erläutern. Der Energieausweis besitzt erst nach erfolgreicher Registrierung beim DiBt (Deutsches Bundesamt für Bautechnik) seine Gültigkeit. Der Energieausweis widerspiegelt ab Stichtag der Registrierung den Zustand Ihrer Immobilie für die nächsten zehn Jahre.
a) Gebäudegrunddaten (Seite 1):
Grundlegende Gebäudedaten wie Baujahr, Wärmeerzeuger, Nutzfläche und Belüftungsart. Die Datenerhebung durch einen Energieberater wird empfohlen.
b) Berechneter Energiebedarf (Seite 2):
Zeigt den Endenergie- und Primärenergiebedarf, wobei der Endenergiebedarf für die Immobilienanzeige erforderlich ist. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt den eingesetzten Energieträger.
c) Erfasster Energieverbrauch (Seite 3):
Stellt den Endenergie- und Primärenergieverbrauch basierend auf den letzten drei Jahren dar, witterungsbereinigt durch den Klimafaktor. Muss ebenfalls in der Anzeige aufgeführt werden.
d) Modernisierungsempfehlungen (Seite 4):
Empfohlene, wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungen, die durch detaillierte Berechnungen und Baubegleitung umgesetzt werden sollten.
e) Erläuterungen zum Energieausweis (Seite 5):
Informationen für den Eigentümer über die Inhalte und Bedeutung des Energieausweises.