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Energieberatung - Neubau I Sanierung I Blower-Door-Test I Lüftung

Die EAB - Energy Advice Bavaria GmbH prüft gerne die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen durch ein Lüftungskonzept.

 

Lüftungskonzept:

Als Energieberater beraten wir sie gerne unabhängig zum Thema der Lüftungstechnik, wodurch wir Ihnen verschiedene Systeme mit Vor- und Nachteilen aufzeigen. Aus bauphysikalischer Sicht kann oftmals der Einbau einer Lüftungsanlage einen ansonsten bevorstehenden Bauschaden durch einen Schimmelpilz im Neubau und Sanierung unterbinden. Damit eine Lüftungsanlage wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann ist außerdem das Thema Luftdichtheit der Gebäudehülle groß zu schreiben, welche durch einen Blower-Door-Test geprüft wird. Durch eine Energieberatung erfahren Sie die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme unter Betrachtung der Reduktion des Energieverbrauch I Energiebedarf und der Einhaltung der EnEV Anforderungen.

 

Häufig stellen sich die Bauherren die Frage, ob eine Lüftungsanlage notwendig ist oder ob eine natürliche Lüftung genügt. Grundsätzlich ist eine Prüfung durch ein Lüftungskonzept erforderlich. Seit Verschärfung der EnEV 2014 ab 01.2016 bzw. bei Hocheffizienzhäusern ist oftmals der Einbau einer Lüftungsanlage unumgänglich.

 

Nach der Energieeinsparverordnung EnEV, sowie auch bei KfW-Effizienzhäuser 55 oder 40 (Ausnahme 40+) ist keine Lüftungsanlage grundsätzlich notwendig. Eine Lüftungsanlage wird primärenergetisch positiv in der Gebäudebilanzierung bewertet, falls der Bauherr einen Nachweis der Luftdichtheit nach den Anforderungen der EnEV erbringen kann.

 

Seit Einführung der DIN 1946-6 im Mai 2009 besteht eine Pflicht, für Neubauten und lüftungstechnisch relevanten Änderungen in der Gebäudehülle im Altbau einen ausreichenden Luftwechsel nutzerunabhängig zu gewährleisten. Bei Bestandsgebäude gilt dies bereits bei einer Modernisierung ab 1/3 der Fenster, bzw. wenn mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird.

 

Grundlegend unterscheidet man 4 verschiedene Lüftungsstufen:

 

Lüftung zum Feuchteschutz: Vermeidung von Schimmelpilz und Feuchteschäden durch eine entsprechende Grundlüftung

 

Reduzierte Lüftung: Mindestanforderung an Raumluftqualität bei üblicher Nutzung zur Vermeidung von feuchtebedingten Bauschäden

 

Nennlüftung: Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Nutzungsansprüche bei planmäßige Nutzung unter Vermeidung von feuchtebedingten Bauschäden

 

Intensivlüftung: Erhöhte Lüftung zum Abbau von Lastspitzen (auch Partylüftung genannt), zur Gewährleistung einer ausreichenden Luftqualität zu Spitzenzeiten

 

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Überprüfung der Notwendigkeit einer Lüftungsanlage durch einen unabhängigen Energieberater und vermeiden Sie Bauschäden durch Fehlinterpretationen von gewerksbezogenen Fachplaner ohne einen projektbezogenen Gesamtblick.

 

Nachfolgend ein Auszug eines Lüftungskonzepts:

 

 

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Relevanzprüfung einer lüftungstechnischen Maßnahme

  • Prüfung des natürlichen Lüftungspotential

  • Vermeidung unnötiger Kosten

 

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