Die Wärmeschutzberechnung liefert dem Bauherrn Werte zu Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, die auf Vor-Ort-Daten und Vorplanungen basieren. Der Endenergiebedarf zeigt den theoretischen Energieverbrauch, der Primärenergiebedarf die Umweltauswirkungen der Heizenergie. Der Transmissionswärmeverlust gibt den flächengewichteten U-Wert des Gebäudes an. Zusätzlich wird der Planungsleitfaden für Wärmeschutz und Anlagentechnik sowie die Notwendigkeit von Verschattungselementen erstellt. Die Berechnungen berücksichtigen die Anforderungen des GEG und KfW, einschließlich Wärmebrückenzuschlägen und Anlagentechnik.
Die nachstehende Abb. stellt drei verschiedene KfW-Effizienzhäuser im Neubaubereich dar.
Ansatz (1) nutzt einen Wärmebrückenzuschlag von 0,100 W/m²K, wodurch der KfW-Effizienzhausstandard nicht erreicht wird.
Ansatz (2) mit 0,050 W/m²K erfüllt den KfW-Effizienzhaus 55 Standard,
während Ansatz (3) mit einer detaillierten Berechnung und einem Zuschlag von 0,016 W/m²K den KfW-Effizienzhaus 40 Standard erreicht.