Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen durch erhöhte Wärmeleitfähigkeit mehr Energie verloren geht. Dies senkt die Oberflächentemperatur, steigert den Energiebedarf und fördert Schimmelbildung durch Tauwasser.
Man unterscheidet grundlegend 3 Arten von Wärmebrücken:
Geometrische Wärmebrücken entstehen an Stellen mit ungleichmäßiger Wärmeverteilung, z. B. an Wandecken.
Materialbedingte Wärmebrücken entstehen an Übergängen zwischen verschiedenen Materialien mit unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten, z. B. bei Stahlbetonstützen.
Kombinationen aus beiden sind häufig, wie bei Sockel- oder Fensteranschlüssen.
Es ist eine Berücksichtigung der Wärmebrücken im Wärmeschutznachweis erforderlich. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 3 unterschiedlichen Wärmebrückenkorrekturwerten:
a) Pauschaler Wärmebrückenzuschlag (0,10 W/mK): Anwendbar ohne Nachweis, vor allem bei Altbauten.
b) Pauschaler Wärmebrückenzuschlag (0,05 W/mK): Nur bei Übereinstimmung mit DIN 4108 Beiblatt 2.
c) Detaillierte Berechnung: Ψ-Werte werden basierend auf der Länge der Wärmebrücke berechnet.