Als Wärmebrücken werden Bereiche der thermischen Gebäudehülle definiert, welche auf Grund von Störungen unregelmäßigen Wärmeverlust gegenüber ungestörten Bereichen aufweisen. Dabei entsteht in diesen Bereichen eine erhöhte Wärmeleitfähigkeit und somit ein unkontrollierter Energiefluss. Aufgrund diesem unkontrollierten Energiefluss resultiert hierbei eine niedrigere Oberflächentemperatur, wodurch der Wohnkomfort und die Behaglichkeit beeinträchtigt werden kann, ein erhöhter Endenergiebedarf entsteht, sowie das Potential von Schimmelpilzschäden durch Tauwasserbildung deutlich erhöht wird.
Man unterscheidet grundlegend 3 Arten von Wärmebrücken:
1. Geometrische Wärmebrücken
Diese entstehen an Bereiche der thermischen Gebäudehülle, an denen das Verhältnis zwischen Wärmeaufnahme und Wärmeabgabe stark abweicht. Eine typische geometrische Wärmebrücke stellt die Außenwandecke dar. Die wärmeaufnehmende Oberfläche ist im Verhältnis zur wärmeabgebenden Oberfläche gering. Weitere geometrische Wärmebrücken sind zum Beispiel die Innenwandecken, Änderungen der Wanddicke und Wandversätze.
2. Materialbedingte Wärmebrücken
Diese Art von Wärmebrücken entsteht an Konstruktionen mit verschiedenen Materialien und somit an Details mit Änderung des materialspezifischen λ -Wertes. Diese Wärmebrücken sind zum Beispiel Stahlbetonstützen in Außenwänden, Anschluss von Fachwerkwänden und Ringanker im Traufebereich.
3. Kombination aus diesen beiden Wärmebrücken
Die am häufigsten vorkommenden Wärmebrücken sind eine Mischung aus materialbedingten und geometrischen Wärmebrücken. Hierzu zählen Sockelanschlüsse, Geschossdeckenanschlüsse, Traufe, Ortgang, sowie der Fenster- und Türenanschlüsse.
Nach der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) ist eine Berücksichtigung der Wärmebrücken im Wärmeschutznachweis erforderlich. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 3 unterschiedlichen Wärmebrückenkorrekturwerten:
a) Pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/mK: Dieser Wärmebrückenzuschlag kann ohne einen Wärmebrückennachweis angesetzt werden. Besonders häufig ist dieser pauschale Wärmebrückenzuschlag beim Altbau anzutreffen.
b) Pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/mK: Der Wärmebrückenzuschlag kann nur dann angesetzt werden, wenn die Gleichwertigkeit mit der DIN 4108 Beiblatt 2 besteht. Dabei werden die in der Norm geforderten Details längenunabhängig mit denen auf der Baustelle geplanten Umsetzungen verglichen und auf Gleichwertigkeit überprüft.
c) Detaillierte Wärmebrückenberechnung: Hierbei werden unabhängig von der DIN 4108 Beiblatt 2 die Ψ-Werte der Wärmebrückendetails berechnet. Der detaillierte Wärmebrückennachweis ist im Gegensatz zum Gleichwertigkeitsnachweis längenabhängig, d.h. es muss anhand der Werksplanung die Länge der auftretenden Wärmebrücke bestimmt werden. Das Endergebnis resultiert bei diesem Wärmebrückennachweis aus der definierten Länge und den errechneten Ψ-Wert bezogen auf die Gebäudehüllfläche
Umsetzung von Hocheffizienzhäusern (KfW 40 / < 2,0 bzw. < 1,0l Haus) unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Einsparung von Baukosten durch Vermeidung eines pauschalen Wärmebrückenzuschlages
Reduzierung von Dämmstoffstärken
Minimierung von Bauteilanforderungen / Fenster- & Haustüranforderungen (Uw-Wert)
Erhöhung der Oberflächentemperaturen durch wärmebrückenminimierte Ausführungen
Maximierung des Wohlbefindens
Vermeidung von Zugerscheinungen aus geringen Oberflächentemperaturen