Wir helfen Ihnen gerne Subventionen in Form eines Zuschuss zu generieren.

 

Fördermittelberatung

Grundsätzlich werden Fördermittel in zinsverbilligte Kredite und der Auszahlung eines Zuschuss unterteilt. Je nach Vorhaben kann diese Subvention bei Neubau, Sanierung und Umrüstung auf erneuerbare Energien beantragt werden.


Hierbei unterscheidet man zwischen nationalen Förderstellen z.B. der KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) und der BAFA („Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“), sowie regionalen Förderstellen z.B. Landesförderstellen welche vom Bauherrn unter Einhaltung der von der Förderstelle vorgegebenen Rahmenbedingungen in Anspruch genommen werden können. Viele dieser Förderstellen können untereinander sinnvoll kombiniert werden.

 

KfW Kredit Nr. 261 - Wohngebäude - Kredit

Ein Förderprogramm davon ist der Kredit – 261, welcher vom Bauherrn bei Sanierungsvorhaben, unter Einhaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen beantragt werden kann. Der Bauherr erhält durch die KfW-Bank eine Bereitstellung eines vergünstigen Zinssatz, sowie einen Teilschuldenerlass in Form eines Tilgungszuschuss in Höhe je nach erreichten KfW-Effizienzhauslevel. Zu beachten ist, dass dieser Tilgungszuschuss lediglich zur Reduzierung des Kredits führt. Die Antragsstellung ist vor Vorhabensdurchführung durchzuführen.

KfW Kredit Nr. 297, 298 - Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

Die KfW-Bank stellt eine zentrale Anlaufstelle für verschiedenste Fördermöglichkeiten dar. Ein Förderprogramm davon ist der Kredit – 297,298 , welcher vom Bauherrn bei Neubauvorhaben unter Einhaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen beantragt werden kann. Der Bauherr erhält durch die KfW-Bank eine Bereitstellung eines vergünstigen Zinssatz.

KfW Kredit Nr. 300 - Wohneigentum für Familien

Das Programm KfW 300 unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende bei Neubauvorhaben mit vergünstigten Zinssätzen. Grundvoraussetzungen hierbei sind, dass im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und das Haushaltseinkommen maximal 90.000 € pro Jahr (plus 10.000 € für jedes weitere Kind) beträgt.

 

KfW Kredit Nr. 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpriessegment - Wohngebäude

Das Programm KfW 296 bietet bei Neubauvorhaben zinsvergünstigte Kredite mit bis zu 100.000 € pro Wohnheinheit. Erreicht wird diese Förderstufe, wenn gemäß der technischen Mindestanforderungen die Effizienzhausstufe 55 erreicht wird. Zudem muss hierbei eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit der Wohnfläche nachgewiesen werden.

 

BAFA Fördermittel – „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“

Das BAFA subventioniert Neubau- und Sanierungsvorhaben in Form eines Zuschussbetrags für die Verwendung regenerativer Energieerzeuger unter Einhaltung deren geforderten Rahmenbedingungen. Eine Kombinierbarkeit mit dem KfW 261 - Wohngebäude Kredit ist bedingt möglich.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten

  • Aufzeigen von fördertechnischen Rahmenbedingungen

  • Fachauskunft über bauphysikalische und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen

 

 
 
 

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