Grundsätzlich werden Fördermittel in zinsverbilligte Kredite und der Auszahlung eines Zuschuss unterteilt. Je nach Vorhaben kann diese Subvention bei Neubau, Sanierung und Umrüstung auf erneuerbare Energien beantragt werden.
Hierbei unterscheidet man zwischen nationale Förderstellen z.B. KfW („Kreditanstalt für
Wiederaufbau“) und BAFA („Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“), sowie regionale Förderstellen z.B. 10.000 Häuser Programm in Bayern und Landesförderstellen welche vom Bauherrn unter
Einhaltung der von der Förderstelle vorgegebenen Rahmenbedingungen in Anspruch genommen werden können. Viele dieser Förderstellen können untereinander
sinnvoll kombiniert werden.
Ein Förderprogramm davon ist der Kredit – 151/152, welcher vom Bauherrn bei Sanierungsvorhaben, unter Einhaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen beantragt werden kann. Der Bauherr erhält durch die KfW-Bank eine Bereitstellung eines vergünstigen Zinssatz, sowie einen Teilschuldenerlass in Form eines Tilgungszuschuss in Höhe je nach erreichten KfW-Effizienzhauslevel. Zu beachten ist, dass dieser Tilgungszuschuss lediglich zur Reduzierung des Kredits führt. Die Antragsstellung ist vor Vorhabensdurchführung durchzuführen. Die Bereitstellungsprovionsfreie Zeit beträgt 6 Monate. Ab den 7. Monat ist eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat fällig.
Die KfW-Bank stellt eine zentrale Anlaufstelle für verschiedenste Fördermöglichkeiten dar. Ein Förderprogramm davon ist der Kredit – 153, welcher vom Bauherrn bei Neubauvorhaben unter Einhaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen beantragt werden kann. Der Bauherr erhält durch die KfW-Bank eine Bereitstellung eines vergünstigen Zinssatz, sowie einen Teilschuldenerlass in Form eines Tilgungszuschuss in Höhe je nach erreichten KfW-Effizienzhauslevel. Zu beachten ist, dass dieser Tilgungszuschuss lediglich zu einer Reduzierung des Kredits führt.
Das Programm KfW – 431 unterstützt den Bauherrn in Form eines Zuschuss für die Planungskosten der Energieberatung. Hierbei übernimmt die Förderstelle 50% der Kosten, jedoch begrenzt bis max. 4.000€ Zuschuss pro Vorhaben. Diese Förderung kann nur in Kombination mit den Produkten 151/152, 430 oder 153 genutzt werden. Zu beachten ist, dass lediglich Zuschussbeträge ab 300€ ausgezahlt werden.
Das BAFA subventioniert Neubau- und Sanierungsvorhaben in Form eines Zuschussbetrags für die Verwendung regenerativer Energieerzeuger unter Einhaltung deren geforderten Rahmenbedingungen. Eine Kombinierbarkeit mit den KfW 151/152 und 153 ist bedingt möglich.
Das 10.000 Häuser Programm ist ein begrenztes Förderprodukt, welches im Bundesland Bayern großes Interesse hat. Hierbei wird jährlich eine festgelegte Anzahl an Förderkontigente festgelegt, welche nach Erreichung zum Schließen des Förderportals führt. Der Freistaat Bayern gewährt hierbei Subventionen in Form von Zuschüssen unter Einhaltung deren geforderten Rahmenbedingungen. Grundlegend wird hierbei zwischen Technik- und Effizienzhausbonus differenziert. Eine Kombinierbarkeit mit den KfW 151/152 und 153 ist möglich und wird auch bedingt gefordert.
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Aufzeigen von fördertechnischen Rahmenbedingungen
Fachauskunft über bauphysikalische und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen