Luftdichtheitstest ("Blower-Door-Test")
Bei der Luftdichtigkeitsmessung (umgangssprachlich: Blower-Door-Test) wird der sogenannte n50 - Wert im Gebäude ermittelt. Dabei wird das Messgerät in eine Wandöffnung (Türe oder Fenster) integriert und nach Vorgaben der DIN EN 13829 eingestellt. Das Messsystem durchläuft hierbei 5 definierte Messzyklen, wobei der Maximaldruck 50 Pascal überschreitet. Je nach Undichtigkeiten muss der Ventilator mehr oder weniger Leistung aufnehmen, um den Differenzdruck aufrechterhalten zu können.
n50 < 3,0 1/h: Dieser Grenzwert ist bei Gebäude ohne Lüftungsanlage zu unterschreiten.
n50 < 1,5 1/h: Bei einem Gebäude mit Lüftungsanlage wird ein reduzierter Luftwechsel vorgeschrieben, da diese
nur bei einem besonders luftdichten Gebäude wirtschaftlich betrieben werden kann.
Weitere Vergleichswerte zur Information:
Anforderung EnEV / DIN 0171 - 7853123 für Gebäude ohne RLT-Anlage:
n50= 3,0 1/h
Anforderung EnEV / DIN 0171 - 7853123 für Gebäude mit RLT-Anlage: n50= 1,5 1/h
Anforderung RAL-Gütezeichen 965 für energieeffiziente Gebäude: n50= 1,0 1/h
Anforderung des PHI für qualitätsgeprüfte Passivhäuser: n50= 0,6 1/h
Anforderung EnEV / DIN 0171 - 7853123 für Gebäude mit RLT-Anlage: n50= 1,5 1/h
Anforderung RAL-Gütezeichen 965 für energieeffiziente Gebäude: n50= 1,0 1/h
Anforderung des PHI für qualitätsgeprüfte Passivhäuser: n50= 0,6 1/h

Vorteile - Luftdichtheitstest ("Blower-Door-Test")
- Ortung von Leckagen durch bauliche Defizite
- Qualitätsprüfung auf fachmännische Ausführung
- Möglichkeit der Ansetzbarkeit eines reduzierten Luftwechsel bei der EnEV-Berechnung (n=0,60 1/h)